Häufige Fragen
Pflasterflächen
Wie dick/stark muss das Pflaster für meine Garageneinfahrt sein?
Pflastersteine, die zur Befestigung von Garagenzufahrten eingesetzt werden, sollten nicht unter 5 cm stark sein. Eine Pflasterdicke von 5 bis 6 cm ist im privaten Bereich völlig ausreichend, wenn die darunterliegenden Schichten (Bettungsschicht und Tragschicht) mit Sorgfalt ausgeführt werden, d. h. gut verdichtet und nur geringe Abweichungen in der Ebenheit aufweisen (max. 1 cm). Bei einem entsprechend stabilen Unterbau ist auch eine gelegentliche Belastung durch LKWs möglich.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in befahrenen Bereichen nur Pflaster verlegt werden, keine Außen-, Garten- oder Terrassenplatten. Betonplatten entsprechen aufgrund Ihres Flächen- u. Stärkeverhältnisses nicht den Anforderungen durch PKW-Belastung und sind ausschließlich für fußläufig genutzt Flächen geeignet (Terrassen, Gartenwege).
Muss ich meine Pflasterfläche seitlich einfassen?
Eine gepflasterte Fläche bedarf stets einer allseitigen Randeinfassung. Sie hat die Aufgabe Verschiebungen der Pflastersteine im Randbereich, während der Herstellung und der Nutzung der Pflasterdecke, zu verhindern. Randeinfassungen für befahrende Bereiche (Stellplatz, Garagenzufahrt) sollten wegen der großen Kräfte, die auf die Steine ausgeübt werden, mit Randsteinen oder Tiefborden hergestellt werden.
Randeinfassungen für Bereiche, die ausschließlich fußläufig genutzt werden (Terrassen, Gartenwege) können mittels Randsteinen befestigt werden. Die Befestigung kann aber auch alternativ durch eine in Betonmörtel sog. Läufer- oder Rollschicht aus Betonpflastersteinen (Steine am Rand werden in Mörtel gesetzt und dauerhaft fixiert).
Wie tief muss ich ausschachten?
Für befahrene Bereiche
Für verkehrsbelastete Bereiche, wie Garagenzufahrten oder Stellplatzplätze, gehen wir von einer Tragschichtdicke von 40 cm aus, hinzu kommen 4 cm Bettung sowie die jeweilige Höhe der Pflastersteine. Es ergibt sich eine Ausschachttiefe von min. 50 cm. Es ist allerdings zu prüfen, in welcher Frosteinwirkungszone das Bauvorhaben sich befindet.
Für fußläufige Bereiche
Für ausschließlich fußläufig genutzte Flächen (Terrasse) gehen wir von einer Tragschichtdicke von 30 cm aus, hinzu kommen 4 cm Bettung und die Höhe des Flächenbelages. Es ergibt sich eine Ausschachttiefe von 40 cm. Es ist allerdings zu prüfen, in welcher Frosteinwirkungszone das Bauvorhaben sich befindet.
Je nach Frosteinwirkzone (Frosttiefe im Boden erhöht sich die Ausschachttiefe. Hintergrund ist, dass das Wasser auch bei Bodenfrost der Untergrund wasserdurchlässig bleibt und kein Nässestau unter der Fläche entstehen kann.
Grundsätzlich muss der Aushub immer bis auf einen tragfähigen, setzungsfreien Untergrund erfolgen und standfest verdichtet werden. Dies ist besonders wichtig, wo der Boden neu aufgeschüttet wurde. Bereits beim Aushub sollte das Gefälle von ca. 2 % eingeplant werden.
Wieviel Gefälle muss meine Pflasterfläche haben?
Pflasterflächen sollten ein Mindestgefälle von ca. 2 % aufweisen. Planen Sie das Gefälle der Fläche so ein, dass das Wasser von Bauwerken weg, hin zu einer Entwässerungsmöglichkeit (Ablauf, Rinne oder Sickermöglichkeit) führt und bereits beim Aushub berücksichtigt wird. Bei Pflasterflächen ab einer Steigung von 5 % gelten besondere Anforderungen, hier sollten nur Steine mit einer Stärke von min. 8 cm und im Verbund mit nicht durchgängigen Fugen verlegt werden, um die erhöhten Schiebekräfte bei der Nutzung aufzufangen.
Was muss ich beim Unterbau von Pflasterflächen beachten?
Nach dem Aushub und der Verdichtung des Untergrundes wird die sog. Frostschutzschicht aus Schotter oder einem Kies-Sand-Gemisch (Körnung 0–32 mm) lagenweise eingebracht und setzungsfrei mit dem Rüttler verdichtet. Bitte denken Sie daran, dass zwischendurch noch die Randbegrenzungen gesetzt werden müssen. Die Höhe dieser sog. Trag- u. Filterschicht sollte letztendlich min. 30–40 cm betragen (je Einsatzbereich und nach Region bzw. Frosteinwirkzone).
Danach folgt die Bettungsschicht: Sie wird vorzugsweise aus einem Sand-Gemisch der Körnung 0–5 mm oder bei wasserdurchlässigen Flächenbelägen aus Splitt in einer Körnung von 2–5 mm in einer Schichtdicke von ca. 3–5 cm hergestellt. Diese Bettungsschicht bleibt lose (unverdichtet) und wird lediglich glatt abgezogen, dabei unbedingt auf das Einhalten des Gefälles von ca. 2 % achten. Die Bettungsschicht sollte generell 1 cm höher angelegt werden, denn beim Abrütteln verringert sich die Aufbauhöhe wieder entsprechend.
Was muss ich beim Verlegen beachten?
Das Wichtigste beim Verlegen der Pflastersteine ist der Einbau der Fuge. Sie muss mit einer Breite von 3–5 mm beim Verlegen eingebaut werden. An den Pflastersteinen befinden sich die so genannten Abstandshalter. Sie haben eine Größe von 1–2 mm und stellen nur einen Transportschutz dar. Sie definieren nicht das Maß für die Fuge! Der direkte Kontakt Stein zu Stein (sog. press- oder knirsch-Verlegung ist nicht zulässig und kann zu Problemen bei der Verlegung und zu Schäden am Pflasterbelag führen).
Die Fuge erfüllt mehrere wichtige Aufgaben:
- sie ist der flexible Teil einer Fläche, nimmt Bewegungen und Druck auf
- ermöglicht erst die fluchtgerechte Ausrichtung der Steine bei der Verlegung
- produktbedingte Maßtoleranzen werden ausgeglichen
- Fugenmaterial kann nur mit genügend Abstand vollständig eingefüllt werden
Eine Mindestfugenbreite von 3 mm ist immer einzuhalten, bei Verkehrsbelastung oder bei wasserdurchlässigen Flächenbelägen sind 5 cm vorzusehen.
Während des Verlegens ist es notwendig die Steine stetig auszurichten und fluchtrecht zu vermitteln. Hierzu ist es hilfreich, alle 10–20 Reihen eine Schnur über die verlegte Fläche zu spannen und die Steine an dieser auszurichten.
Nachdem die Fläche verlegt wurde wird das Fugenmaterial auf die trockene und saubere Fläche aufgetragen und eingefegt. Erst nach dem die Fugen verfüllt sind, dürfen Pflasterflächen abgerüttelt und genutzt werden!
Was muss ich beim Abrütteln von Pflasterflächen beachten?
Für die Verdichtungsarbeit im hausnahen Bereich (Garagenzufahrt, Terrasse, Gartenweg bzw. Steindicke 5–6 cm) werden Rüttelplatten mit einem Betriebsgewicht von ca. 130 kg und einer Zentrifugalkraft von 18–20kN empfohlen.
Werden Steine mit einer Dicke von 8 cm verwendet dürfen auch Rüttelplatten mit einem Betriebsgewicht von 170–200 kg und einer Zentrifugalkraft von 20–30kN eingesetzt werden.
Für das Abrütteln von Pflastersteinen wird zusätzlich eine sog. PVC-Gleitvorrichtung an der Unterseite angebracht. Sie verhindert, dass Kratzer, Beschädigungen oder Flecken am Pflasterbelag entstehen. Aus dem gleichen Grund müssen Pflasterflächen vorab gründlich abgefegt und dürfen nur in trockenem Zustand abgerüttelt werden.
Mit was kann ich Pflasterflächen verfugen?
Im Normalfall wird ein geeigneter Fugensand verwendet. Hierfür eignet sich ein gewaschener Brechsand (0–2 mm), der allerdings nicht zu hohe Feinanteile (Stäube) enthalten und farblich auf die Steine abgestimmt sein sollte. Bitte verwenden Sie keinen ungeeigneten oder farbabgebenden Sand (z. B. Spielsand). Auf Flächen mit Sickerfugen sollte alternativ ein Splitt in der Körung 1–3 verwendet werden.
Der Fugensand oder -splitt wird auf die trockene Fläche aufgebracht und sauber in die Fugen eingefegt, den Rest wird wieder von der Fläche entfernen und abrütteln. Diesen Vorgang mehrmals wieder holen, bis die Fuge abschließend komplett gefüllt ist. Ggf. nach einigen Wochen und den ersten Regenfällen wiederholen.
Neben dem bewährten Fugensand gibt es mittlerweile diverse Anbieter von Fugenmaterialien mit verschiedenen Zusatzeigenschaften, wie z. B. unkrauthemmend oder aushärtend. Bitte prüfen Sie vorab die Eignung und die jeweiligen Herstellerangaben und wenden Sie diese strikt nach den genannten Anwendungshinweisen an. Verwenden Sie keine Mittel mit Zementanteilen (alternativ mit Kunstharz oder auf biologischer Basis gebunden) und testen Sie diese Mittel immer vorab an einer unauffälligen Stelle oder an einem Teststein.
Die Menge an Fugenmaterial, die benötigt wird, ist abhängig vom Format der verwendeten Pflastersteine bzw. von der Anzahl der Fugen und der Dicke der Steine. Eine entsprechende Mengenaufstellung finden Sie in unseren Einbauhinweisen.
Mein Pflaster hat Farbunterschiede bzw. weiße Flecken, was ist zu tun?
Geringfügige Farbabweichungen können chargenbedingt auftreten, da Betonsteine aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden, die eine (nicht immer gleichbleibende) Eigenfarbe mitbringen. Damit Farbschattierungen nicht nur punktuell in der Fläche auftreten, sollten Steine, wenn möglich, nicht immer lagenweise sondern aus verschiedenen Lagen und Paketen gleichzeitig entnommen und verlegt werden. Leichte Farbunterschiede gleichen sich im Laufe der Zeit durch die Bewitterung wieder an.
Bei weißen Flecken an Steinen kann es sich um Scheuerstellen vom Transport handeln. Diese werden nach wenigen Tagen in Folge von Nutzung und Bewitterung nicht mehr sichtbar sein.
Gelegentlich kann es auch zu so genannte „Ausblühungen“ kommen. Es handelt sich hierbei um einen natürlichen, rohstoffbedingten Vorgang, der produktionstechnisch leider nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Typisch dafür sind weißen Schleier oder Verkrustungen an der Stein-Oberfläche, die aber keinen Mangel am Produkt selbst darstellen. Es handelt sich hierbei um eine vorübergehende Erscheinung, die durch die natürliche Bewitterung und Nutzung der Fläche nach und nach wieder verschwindet und auch im Normalfall nicht erneut auftritt. Wer diesen natürlichen Prozess beschleunigen will, kann die Fläche mit einem sog. Zementschleier-Entferner behandeln.